Revisionen und Reparaturen der Seilgärten






Laut Norm EN 15567 – 2: 2008 soll der Betreiber des Seilgartens die Kontrolle (Revision) nach den Anweisungen des Herstellers oder des Lieferanten durchführen. Sie sollen auch die periodischen Kontrollen, die von dem Typ des Materials, deren Benutzung und von anderen Faktoren abhängig sind, festlegen. Der Betreiber soll mindestens diese drei Kontrollstufen gewährleisten:
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Visuelle Kontrolle vor der Öffnung des Areals
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Betriebskontrolle einmal alle ein bis drei Monate oder je nach den Anweisungen, die vom Hersteller angegeben sind (z.B. für die Seile, Klettergurte usw.)
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Periodische Kontrolle – mindestens einmal pro Jahr – wird von einem Kontrollorgan durchgeführt (Laut Norm EN ISO/IEC 17020: 2004)
Die jährliche Wiederholungsprüfung umfasst die visuelle und funktionale Kontrolle aller unten genannten Elemente:
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die hölzernen Teile (Pfeiler, Plattformen, Tramen, Rundholz)
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das Verbindungsmaterial (Klemmen, Muttern)
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die Stahlseile (Seilabfahrten, Sicherungsseile, Hilfsseile, Spannseile)
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die Ersatzsicherungsmittel
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das Klettermaterial (Klettergurte, Karabinerhaken, synthetische Seile, Schlingen usw.)
Als Ergebnis dieser Kontrolle wird ein Revisionsbericht erstellt, der folgendes beinhaltet:
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eine Beschreibung des aktuellen Zustands mit den festgestellten Mängeln (Abnützung, Witterungseinfluss, Korrosion, fehlende Teile, lose Elemente usw.)
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die Vorgehensweise und Empfehlungen zur Mängelbeseitigung
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die Entschlüsse und Empfehlungen für einen weiteren Betrieb der Anlage
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die Gültigkeitsdauer der Revision
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das Datum und den Namen der Person, der die Revision durchgeführt hat
Kleinere Reparaturen (Nachziehen der Muttern, Anspannen der Seile usw.) werden während der Revision erledigt. Größere Reparaturarbeiten, die längere Zeit erfordern, werden nach Absprache durchgeführt.
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